ABC der Begriffe

  • Verbände [ politik ]

    Wirtschaftliche Interessenvertretungen der Klassen in der bürgerlichen Gesellschaft.
  • Verfassung [ politik ]

    Zustand von Besitztümern, Besitzern, Gemeinschaften oder Vereinen, der gesetzt oder geworden sein kann (Realverfassung), oder als Soll-Gesetz aufgestellt wird (Idealver­fassung). Beide Verfassungsarten können entweder als Gesetzestext oder als Präzedenzfall ge­geben sein. Das Recht der Verfassungsgebung hat der Eigentümer jenes Besitzes, der in Verfas­sung zu bringen ist. In Staatsnationen hat der jeweilige Souverän, in Nationalstaaten das Volk das Recht der Verfassungs­gebung. Staatsverfassungen sind staatliche Obergesetze.
  • Vergesellschaftung der Produktionsmittel [ politik, oekonomie ]

    Das Aktienkapital oder die Kapitalgesellschaft. Im Kapitalismus sind die Aktionäre nur eine Klasse innerhalb der bürgerlichen Gesellschaft mit je ungleichen Anteilen. In der nachkapitalistischen Wirtschaftsweise sind alle Aktiengesellschaften (oberhalb der Familienbetriebe) in einer Volkswirtschafts-AG zusammengefaßt, in der jeder Staatsbürger ein gleichgroßes Aktienpaket mit gleichem Stimmrecht unveräußerlich besitzt. Damit ist das gleiche Wirtschaftswahlrecht innerhalb der bürgerlichen Gesellschaft verwirklicht.
  • Vernunft [ philosophie ]

    Zweckvolles Handeln, Zielrationalität. Menschen und Gemeinschaften, die sich als selbstidentisch auffassen, handeln nicht vernünftig im Sinne eines außer ihnen liegenden Zieles, sondern irrational, weil selbstbezogen. Sie sind jede ihre eigene Vernunft.
  • Versailler Diktat [ geschichte, politik ]

    Grundlegung und Ursache des 2. Weltkrieges durch die europäischen Westmächte unter Führung der raumfremden Macht USA.
  • Verschwörungstheorie [ ideologem ]

    Kampfbegriff von Verschwörern.
  • Verstaatlichung der Produktionsmittel [ politik, oekonomie ]

    Der Staat tritt gegenüber der proletarisierten (produktionsmittellos gemachten) bürgerlichen Gesellschaft als Gesamtkapitalist auf.
  • Verstand [ philosophie ]

    Zweckdienliches Handeln, Mittelrationalität.
  • Verteidigungskrieg [ politik ]

    Propagandistischer Ausdruck der Kriegspropaganda. Ein militärischer Angriff wird nur dann zum Krieg, wenn sich eine militärische Verteidigung gegen den Angriff findet. Also eröffnet der Angreifer zwar die Feindseligkeiten, aber erst der Verteidiger beginnt den Krieg. Vgl. Angriffskrieg.
  • Vertrag [ politik ]

    Rechtsverkehr zwischen zwei Rechtssubjekten, der die Besitzverhältnisse zwischen den Kontrahenten verkehrt und die Eigentumsverhältnisse auf Gleichheit festlegt. Bedingungen jedes Vertrages sind die Verschiedenheit der in Verkehr gebrachten Besitztümer und die Gleich­heit der Eigentumsgrößen. Analogon zum Warenaustausch auf dem Markt. Siehe Kommunikation.
  • Vertragsertrag [ politik ]

    Rechtsverkehrsrendite.
  • Verträglichkeit [ politik ]

    Politische Marktwirtschaft. Forumspolitik. Die Politik der Einschränkung von Eigenmächtigkeit und der Förderung des nationalen und internationalen Rechtsverkehrs.
  • Volk [ politik, soziologie ]

    Prozessierende Einheit von Abstammung, Sprache und Schicksal. Höchste Form diesseitiger Gemeinschaft unter den Menschen. Naturalform der reellen Nation. Gegenbegriff zur Staatsnation, der formellen Nation.
  • Volksverhetzung [ ideologem ]

    Strafgesetzliche Bestimmung, die im Deutschen Reich die Auf­hetzung verschiedener Klassen oder Teile des Deutschen Volkes gegeneinander verhindern und somit die Gefahr eines Bruderkrieges bannen soll. – In den heutigen Reichszerteilungsregimen auf deutschem Boden und im übrigen, vom judäo-ame­rikanischen Imperium kontrollierten Teil Europas (außerhalb Rußlands) ein Strafparagraph, der die fremdrassische Zivilokkupation vor jeglicher ablehnenden oder kritischen Äußerung der europäischen Völker schützt und die Ausländerkriminalität durch Sprechverbote begünstigt.
  • Vorurteil [ ideologem, psychologie ]

    Urteil vorläufig letzter Instanz, dessen Instanzenweg immer wieder verlängert und in einer neuen Instanz auch gelegentlich abgeändert werden kann. Dieses neue Vorurteil dient dann wieder als Urteil letzter und somit höherer Instanz als die des aufgehobenen Vorurteils. Vorurteile sind die erfahrungsreichsten und bestbegründeten Urteile überhaupt, weswegen sie sich auch leicht zum allgemeinen Volksvorurteil verallgemeinern.
  • Völkerrecht [ politik ]

    Beziehung der Anerkennung zwischen Staaten und sonstigen souveränen Rechtssubjekten als Personen des Völkerrechts.
  • Völkerrechtliche Großraumordnung [ politik ]

    Mitteleuropäische Reichsbildungskonzeption von Carl Schmitt, die auf einem Interventionsverbot für raumfremde Mächte beruht. Das Resultat solch einer völkerrechtlichen Ordnung für Europa wäre: Rußland drinnen, Amerika draußen und Deutschland droben. Die genaue Umkehrung dieser Ordnung ist das Nato-Prinzip.
  • Völkerrechtssubjekt [ politik ]

    Person der selbstherrlichen (souveränen) Rechtsverhältnisse, insbe­son­dere der außenpolitischen Verträge; das Völkerrechtssubjekt ist reell, wenn die Person eine Nation ist, andernfalls nur formell. – Das Völkerrechtssubjekt ist Besitzer einer Hoheit und Eigentümer einer Souveränität.