ABC der Begriffe

  • Radikalismus [ philosophie ]

    Das Vordringen bis in die tiefsten Wurzeln und ihre Wachstumsspitzen bei Bäumen und anderen Angelegenheiten. Kardinaltugend des deutschen Denkens. Im nichttheoretischen Tun und Treiben ist Radikalismus nicht immer angezeigt, sondern nur in sich revolutionär entwickelnden Lagen.
  • Rassismus [ ideologem, politik ]

    Das einfachste System der Einteilung der Menschheit. Nach Kant und Hegel unterscheiden sich die Menschen ursprünglich in drei Arten: die Bewohner der heißen, der kalten und der gemäßigten Zone; diese drei Arten von Klima bringen die drei wesentlichen Menschenarten hervor: die schwarze Rasse, die gelbe Rasse und die weiße Rasse, also Neger, Eskimos und Europäer, die sich durch den Einfluß der kleineren Klimagebiete weiter ausdifferenzieren oder mischen. – Als ideologische Waffe ist der Rassismus im öffentlichen Vorwurf ein Totschlaginstrument schwersten Kalibers, er wird daher von der Lügenpresse, den Lizenzparteien und den Kirchen sehr gern benutzt.
  • Recht [ politik ]

    (B,E) – Ein Besitz, der Eigentum ist, Elementarbegriff der Rechtsphilosophie, Einheit von Natural- und Verkehrsform. In ökonomischer Begrifflichkeit ist das Recht eine Ware, sozialpsychologisch gesprochen eine Meinung. Gegenbegriff zu Pflicht, mit der zusammen das Recht die Freiheit ausmacht. Der Begriff des Politischen als Substanz.
  • Recht-An-Sich [ politik ]

    Abstraktes Recht.
  • Recht-An-und-Für-Sich [ politik ]

    Sittlichkeit; vergemeinschaftetes Recht der Familie, der bürgerli­chen Gesellschaft und des Staates. Tun-Wollen des Rechten.
  • Recht-Für-Sich [ politik ]

    Moralität oder Rechtschaffenheit; verinnerlichtes Recht als Tun-Sollen des Rechten.
  • Rechtsbildung [ politik ]

    Politische Warenproduktion. Einheit von besitzbildendem Realakt und eigen­tumsbildendem Formalakt. Der Eigentümer des gebildeten Rechts ist dessen Gesetzgeber.
  • Rechtsbildungsfaktoren [ politik ]

    Die sogenannten Staatselemente Staatsgebiet, Staatsmacht und Staats­volk. Werden zu Anrechtsquellen für die Klassen der bürgerlichen Gesellschaft.
  • Rechtssubjekte [ politik ]

    Menschen oder Menschengemeinschaften, die sich wechselseitig aner­kennen. Durch Anerkennung schaffen sie das Menschenrecht und werden selber Person.
  • Rechtsverhältnis [ politik ]

    Ausdruck der Eigentumsgröße des Rechts einer Person in der Besitz­größe des Rechts einer anderen Person. Ein Rechtsverhältnis wird allgemeines Rechtsverhältnis, wenn eine Gesellschaft von Personen ihre Eigentumsgrößen einheitlich und gemeinschaftlich in Besitzgrößen eines Besitzers zum Ausdruck bringt, der dadurch allgemeiner Besitzer oder all­ge­meiner Machthaber wird. Anfang der staatlichen Gemeinschaft.
  • Regierung [ politik ]

    Staatsvogtei. Geschäftsführung eines Staates im Auftrag seines Eigentümers, des Souveräns. Die Regierung ist der zeitweise Besitzer des Staates. Sie exekutiert die staatseigenen Normen, die sie nur bei extremer Gewaltenteilung nicht selber setzen darf. Aber auch dann werden der Regierung durch Gesetz Verordnungs- und Anweisungsrechte eingeräumt, die bloß nominell niedrigeren Ranges sind als Gesetze, praktisch aber ebenso wirksam.
  • Regierungsformen [ politik ]

    Ausübung oder Einsetzung und Absetzung der Regierung durch den Höchsten (Monarchie), durch die Besten (Adel, Aristokratie) oder durch die Vielen (Demokratie). Allen großen Staatsdenkern galt die Demokratie als die schädlichste Regierungsform oder als Pöbelherrschaft.
  • Reich [ politik ]

    Jede theologisch begründete politische Ordnung, die auf eigengeordneten politischen Existenzen beruht. Gegenbegriff zu Imperialismus.
  • Religion [ philosophie, politik ]

    Jede Vergemeinschaftung eines Gemeinwesens mit jenen Sphären, über die nur etwas geglaubt, aber nichts gewußt werden kann. Üblicherweise sind dies Annahmen über das Jenseits von Raum und Zeit. Vgl. Metaphysik, Judaismus, Islamismus.
  • Republik

    Freistaat oder Erwerbstaat; Staatsform, worin der Staat ein öffentliches Gut ist, das periodisch zum Neu­erwerb bereitsteht (vgl. puella publica). Gegenbegriff ist die Dynastie: der Staat als durch Fideikommiß geschütztes Familiengut, also Erbstaat.
  • Revolution [ politik ]

    Umkehrung eines wesentlichen Verhältnisses im Gemeinwesen, so daß ein neues, höherrangiges Verhältnis wesensbestimmend wird. Gegenbegriff zu Umwälzung und zu Umsturz.