ABC der Begriffe

  • Gasse [ politik ]

    Ansiedlung am Feldweg.
  • Gast [ politik ]

    Die Einheit von Besucher, Fremder und Feind. Die Duldung des Gastes ist vornehmliche Eigenschaft des Gastgebers, die ihm zur Ehre gereicht. Hat der Gast das Recht auf Gastlichkeit, so obliegt ihm die Pflicht der Selbstaufhebung seiner Gasthaftigkeit durch Verlassen des Wirtes und Rückzug in Heim und Heimat.
  • Gau [ politik ]

    Verbund aus Gemeinden in einer Landschaft unter einem Gaufürsten. Mittlere Gebiets­körper­schaft zwischen Gemeinden und Stammesgebiet.
  • Gebiet [ politik ]

    Stammesgebiet.
  • Gebietshoheit [ politik ]

    Tatsächlicher Besitz eines Territoriums durch einen Staat, unerachtet des Eigentums an diesem Gebiet. Vgl. Gebietssouveränität.
  • Gebietskörperschaft [ politik ]

    Personenverbandsstaat auf einem Gemeinde-, Gau-, Stammes- oder Staatsgebiet.
  • Gebietssouveränität [ politik ]

    Rechtlicher Besitz oder Eigentum an einem Territorium durch einen Staat.
  • Geist

    Die Naturalform Gottes, sein ausschließlicher Besitz.
  • Gemeinde [ politik ]

    Baustein der Gemeinwesen, Ansiedlung eines Personenverbandes in einem Gemein­de­gebiet (Gemarkung): unterste Gebietskörperschaft, Beginn des Staates.
  • Gemeinschaft

    Jeder natürliche Lebenszusammenhang von Menschen, Familien (Häusern), Sippen (Dörfern), Gauen (Landschaften), Stämmen (Gebieten), Völkern (Ländern), Völkerfamilien (Kulturkreisen) und Völkersippen.
  • Gemeinwesen

    Prozessierende Einheit von Gemeinschaft und Gesellschaft. Jedes lebendige Gemeinwesen pulsiert zwischen Vergesellschaftung der Gemeinschaft und Vergemeinschaftung der Gesellschaft. Die Vergesellschaftung zersetzt Gemeinschaft und die Vergemeinschaftung zerstört Gesellschaft.
  • Genderismus [ ideologem ]

    Die völlige Geistesverwirrung und logische Konsequenz des Feminismus. Stellt die Paarheit der Geschlechter selber in Frage.
  • Gerechtigkeit

    das einer Person angemessene Bündel von Rechten, Meinungen und Waren, die sie rechtschaffen erworben hat, oder die zu erwerben sie die Gelegenheit haben müßte. Rechtliche Angemessenheit im Einzelfall als Ausdruck der Entwicklungshöhe
  • Geschichtsalter [ geschichte, philosophie ]

    Das politische und kulturelle Zeitalter, das seit 1830 (nach Hegels und Goethes Tod) einsetzte und die Neuzeit beendete. Seine Erkenntnisweise ist der Historismus, der die vorhergehende bellizistische Weltsicht relativiert. In diesem nachneuzeitlichen Geschichtsalter ist die Zeit nicht mehr neu und revolutionär, sondern hat das Alter der Reife erreicht. In ihm hat sich die Geschichte selber als machbar begriffen. „Geschichte ist machbar.“ (Rudi Dutschke)
  • Gesellschaft [ politik ]

    Jede Ansammlung von Rechts-, Wirtschafts- und Gesinnungssubjekten zwecks Kontrakten (Vertrag), Transaktionen und Kommunikationen aller Art samt den vorausgehenden Rechtsverhältnissen, Bewertungen und Meinungsäußerungen. Gesellschaft ist der Inbegriff alles dessen, was eines Publikums bedarf: das Forum der Rechte und der Politik, der Markt der Waren und der Gelder, die Öffentlichkeit der Meinungen und Ideologien.
  • Gesetz [ politik ]

    Güternorm für Besitz, Handlungsnorm für Besitzer, Machtnorm, Herrschaftsnorm. Als Kampfbegriff ist Gesetz ein Angriff auf das Recht
  • Gesetzesherrschaft [ politik ]

    unterpersönliche, rechtsfreie und unpolitische Herrschaft des Sollens über das Sein und der Norm über das Gut. Haupterscheinungsform der Entstaatlichung des Staates. Gesetzesherrschaft kann als Aufklärung, als Humanismus und als Terror auftreten, aber auch als Rationalismus, Exotismus und Eskapismus. Führt zur Gleichheit der Menschen
  • Gesetzgeber [ politik ]

    Der Eigentümer oder rechtmäßige Besitzer eines Rechts, das er entweder selber gebildet (Rechtsbildung) oder durch Rechtsverkehr erworben hat. Er kann den Realakt oder sein Resultat, den Besitz, einem Gesetz unterwerfen, indem er die gewünschte Naturalform einer Eigenkonstanz (Eigengleich) unterwirft.
  • Gewalt [ politik ]

    Das reine Mittel als Vermittlung zwischen Willen und Macht. Gewalt ist die Durch­setzung des Willens als Macht.
  • Gewaltenteilung [ geschichte, politik ]

    Abschottung der Teile des Staatsschiffes gegeneinander, um bei Unfä­higkeit der Gesamtführung und schweren Schäden am Staatsapparat den Staatsuntergang zu ver­meiden. Als Regierungsideal ist Gewaltenteilung ein Kampfbegriff staatszersetzender Kräfte.
  • Gewaltherrschaft [ politik ]

    Unpersönliche, rechtsfreie und unpolitische Herrschaft des Mittels zur Durchsetzung des Willens und seiner Verwirklichung in der Macht.
  • Gleichberechtigung [ politik ]

    Das gleiche Recht der Götter und Menschen, Rechte zu haben. Im Sinne gleicher gewährleisteter Rechte für jeden ist Gleichberechtigung dasArmenrecht, das in hochstehenden Völkern politisch als Wahlrecht, psychologisch als Meinungsfreiheit und öko­no­misch als Sozialhilfe gegeben ist.
  • Gleichheit [ politik ]

    Hilfspostulat der Gewalt- und Gesetzesherrschaft.
  • Gleichstellung [ politik ]

    Personen und andere gesellschaftliche Subjekte sind ihrer politischen Begriffsform nach gleichgestellt. Ihrer Verkehrsform (Eigentum usw.) nach sind sie qualitativ gleich, aber nicht gleich groß. Durch außerökonomischen Zwang hergestellte Größengleichheit ist Verletzung der Vertragsfreiheit.
  • Globalisierung [ politik ]

    Exzeß des Freihandels. Der Freihandel begünstigt in der innerzweiglichen Konkurrenz stets den stärksten Marktteilnehmer, in der internationalen Konkurrenz auf dem Weltmarkt stets das stärkste Industrieland.
  • Globalrechtskrise [ politik ]

    Politische Weltkrise. Globaler Rückgang der Verträglichkeit und Zu­nah­me der Eigenmächtigkeit.
  • Gott

    Aller Geist, als Individuum (Unteilbarkeit) aufgefaßt und als Eigentümer seiner selbst aner­kannt. Gott ist als Person anerkannt, daher von natürlich-menschlichen Personen eingesetzt, die samt ihrer Welt er als Geist geschaffen hat. Nach soziologischem Gottesbeweis ist es unbestreit­bare Tatsache, daß Gott eine Meinung ist.
  • Grundrecht [ politik ]

    Unveräußerliches Recht auf ein Mindestgrundstück. Gemäß RVerfE vom Januar 1992 steht es im Vierten Deutschen Reich jedem Reichsdeutschen auf Reichsgebiet zu.
  • Grundrechte [ ideologem ]

    (Menschenrechte), Ideologem des nomadischen Imperialismus. Es war Vorwand weltweiter Interventionen und Razzien und rechtfertigte als UNO-Menschenrechtspropaganda parasitäre Existenzen im Weltmaßstab. Der Abschnitt I im BRD-Grundgesetz über „Die Grund­rechte“ führte teils Widersinnigkeiten („Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit“, „Recht auf Eigentum“), teils Tautologien auf („Freiheit der Person“, „Meinungsfreiheit“).
  • Gutmensch [ ideologem, politik, sonstiges ]

    Ein Teil von jener Kraft, die stets das Gute will und stets das Böse schafft. Opfer von System- und Feindpropaganda.