ABC der Begriffe

  • Absolutismus [ politik ]

    Entartung des Etatismus, totalitäre Staatlichkeit, die sozial zu einer Diktatur der Staatsklasse führt. Es gibt gegenwärtig aber auch einen Absolutismus des Liberalismus, der als Freihandel oder als global entarteter Freihandel auftritt und sich Globalisierung nennt.
  • Absüdung [ politik ]

    Veränderung der Wohnbevölkerung eines Landes durch Duldung und Förderung der Immigration eines südlich-dunklen Menschentums, ausgeführt von der Politik der Regierung im Auftrage der Besatzungsmacht (Hooton-Plan). Ist eine Erscheinungsform des Negativ-Rassismus, der die verschiedenen Rassen durch ihre Vermischung vernichten will. Gegensatz zur Aufnordung.
  • Anarchismus [ politik ]

    Weltanschauung der Herrschaftslosen, die vom Staatshaushalt leben, ohne im Staatsdienst zu stehen und ohne Staatsaufgaben zu erfüllen. Gegenbegriff zum Etatismus. Anar­chismus und Etatismus zusammen bilden die Transferklasse und führen gegeneinander einen Klassenkampf um die Aufteilung des öffentlichen Transfers. Als zur Alleinherrschaft strebende Kraft ist der Anarchismus eine parasitäre Entartung und der Gegenbegriff zum Absolutismus.
  • Angriff [ politik ]

    Ein möglicher Begriff im Entstehen. Ein Angriff ist ein Zugriff auf Feinde oder auf Zustände in der Welt, die noch unbegriffen sind. Was begriffen ist, das muß nicht mehr angegriffen werden.
  • Anrecht [ politik ]

    Ein Recht, das jemandem zukommt. Einkommendes Recht.
  • Anrechtsquellen [ politik ]

    Die Rechtsbildungsfaktoren oder sog. Staatselemente Staatsgebiet, Staatsmacht und Staatsvolk.
  • Ansiedlung [ politik ]

    Bewohnung eines Ortes als eines gezeitigten Raumes in eingeräumter Zeit; Raum-Zeit-Konkretion der Siedlung, die häufig zu einem Siedlungsschwerpunkt führt.
  • Anstalten [ politik ]

    (des öffentlichen wie privaten Rechts), Handlungsersatzmittel oder politische Ma­schinen. Aufgabenerledigungsapparate als Rechtssubjekte ohne Autonomie. Anstalten sind im Innern Systeme, aber keine Ordnungen.
  • Aufnordung [ politik ]

    Die der Absüdung entgegengesetzte Politik, die ein nördlich-helles Menschentum erzeugt. Ist eine Erscheinungsform des Positiv-Rassismus, der die verschiedenen Rassen durch ihre Nichtvermischung erhalten und sie obendrein durch Hinaufpflanzung (Nietzsche) verbessern will.
  • Autarkie [ politik ]

    Wirtschaftliche Selbstversorgung auf verschiedenen Ebenen des Gemeinwesens, etwa als Familienautarkie (Haushalt), Dorfautarkie (Haushaltsverbund) oder Volksautarkie (Volkswirt­schaft, geschlossener Handelsstaat). Autark im weiteren Sinne sind alle Wirtschaftseinheiten, bei denen die Marktwirtschaft der Eigenwirtschaft untergeordnet ist. Gegenbegriff zu em>Freihandel, der immer von Marktführern vertreten wird.
  • Autonomie [ politik ]

    Selbstgesetzlichkeit oder Eigenmaßgeblichkeit, mit Autarkie wesensverwandt. Wer eine Eigenwirtschaft führt, der ist ihr Gesetzgeber. Als Recht der persönlichen Selbstent­faltung wie als Privatrechtsautonomie hat autonomes Denken einen hohen Stellenwert im liberalen Einzelmensch-Bewußtsein.
  • Außenpolitik [ politik ]

    Internationale Rechtsverhältnisse und -verkehre durch den Staat oder durch Privatpersonen.
  • Außenrecht [ politik ]

    Ein Exportrecht, das seine Eigentumsgröße in tendenziell allen konvertiblen Nationalnormen ausdrückt. Internationales Vorrechtsverhältnis (Privileg).
  • BRD [ politik ]

    Seit 1949 größtes unter den Reichszerteilungsgebieten, hat sich 1990 das sowjetrussische Reichszerteilungsgebiet DDR einverleibt, ohne den Deutschen eine Verfassungswahl unter den möglichen Wahlverfassungen zu erlauben. Im Vergleich mit der DDR ist die BRD ein sehr viel größeres Unrechtsregime, weil nicht nur bestimmte soziale Klassen des Deutschen Volkes negiert werden, sondern das Volk und sein völkisches Prinzip selber zum obersten Staatsfeind erklärt ist und durch Überflutung mit fremdrassischen Zivilokkupanten gänzlich entmachtet werden soll. ... Die BRD hat eine Fixierung auf das Dritte Reich. Die BRD ist das Wachkoma des Dritten Reiches und seine Politiker haben die Aufgabe, dieses Wachkoma aufrecht zu erhalten. Das Dritte Reich muß aber unbedingt beendet werden. Deswegen ist die BRD zu beenden und die Handlungsfähigkeit des Deutschen Reiches in der Gestalt eines Vierten Reiches wiederherzustellen. Siehe auch Benelux, Schweiz, Österreich.
  • Begriff [ politik ]

    Ein auf Dauer gestellter Angriff, entweder aus sich heraus zu weiterer Selbstentfaltung, also ein Selbstangriff, oder auf einen Gegenbegriff. Im produktiven Sinne ist der Begriff ein Angriff auf die unerkannten Zustände der Welt; er ermöglicht im Falle seines Erfolges den Zugriff auf die Welt. – Im System des Deutschen Idealismus ist der (subjektive) Begriff die Dreieinigkeit von Allgemeinheit, Besonderheit und Einzelnheit.
  • Bellizismus [ politik ]

    Störung des Wechsels von Krieg und Frieden. Kehrseite des Pazifismus. Die Ideologie des Bellizismus ist durchaus pazifistisch, weil der Kampf für eine pazifistische Welt, also den Weltfrieden, den ständig wachsamen Weltpolizisten erfordert, der mit militärischen Strafaktionen den weltweiten Schrecken erzeugen muß, um den kleinen Privat-Terror niederzuhalten, aber nur wie eine grüne Hecke, die immer wieder wachsen kann, weil sie kurz gehalten wird.
  • Benelux [ politik ]

    Das fränkische Kerngebiet der deutschen Reichsbildung seit dem 5. Jahrhundert. Wurde mit dem Westfälischen Frieden 1648 dem Reich entrissen, teilweise erst mit dem Wiener Kongreß 1815. Wird sich im Vierten Reich mit den übrigen deutschen Landen wiedervereinigen. Siehe Schweiz und Österreich.
  • Besitz [ politik ]

    Tatsächliche Innehabung des Körpers des Inhabers sowie äußerer Gegenstände. Sowohl der Körper des Menschen als auch seine ergreif-, begeh-, besteh- und besetzbaren Dinge sind Besitz, sobald in Besitz genommen. Solange dies noch nicht geschehen, sind diese Dinge bloß möglicher Besitz und daher Macht. Der Mensch als Säugling ist noch nicht Besitzer seiner selbst, sondern bloß sein möglicher Besitzer; seine Möglichkeit ist das Erwachsen- und Erzogenwerden.
  • Besitzer [ politik ]

    Der Mensch als ein Einzelner, der sich selber besitzt (innehat). Falls er zum Rechtssubjekt geworden ist, stellt er im Begriff der Person die Naturalform dar.
  • Besitzgröße [ politik ]

    Alle Anzahl- und Mengeneigenschaften von Besitzgütern gegebener Beschaf­fenheit.
  • Besitzzyklus [ politik ]

    Der Entwicklungsgang einer Besitzart von ihrem ersten Auftreten über ihre seltene und ihre häufige Erscheinung bis zu ihrer Vollendung, Veralltäglichung oder Histori­sierung. Der Besitzzyklus des Besitzers ist der menschliche Lebenslauf, jener der humanen Be­sitz­erart ist die Evolution unseres Gattungswesens.
  • Bevölkerung [ politik ]

    Gegenbegriff zu Volk. Die Bevölkerung ist keine Gemeinschaft und schon gar keine souveräne wie das Volk, aber auch keine Gesellschaft, die nur als ganze nicht handlungsfähig ist, wohl aber in ihren Individuen und Gemeinschafts­subjekten, aus denen sie an gewissen Orten zu gewissen Zeiten als Gesellschaft besteht, die auch innerhalb ihrer Konflikte kennt. Bevölkerung ist ein bloß objektiver Ausdruck, eine ungesellige Gemeinschaftslosigkeit.
  • Bewußtsein [ politik ]

    Moralische Person; Inbegriff ihrer Meinungen. Ein Bewußtsein ist die sub­jek­tivierte Gesamtheit von Bedürfnissen, die sich zu einer Gesamtbedeutung summieren.
  • Bürger [ politik ]

    Burganwohner und Burginwohner. Als Burganwohner ist der Bürger einer öffent­li­chen oder staatlichen Gewalt unterworfen, steht unter ihrem Schutz und ihrer Rechtsprechung und wird als solcher Insasse der bürgerlichen Gesellschaft. Als Burginwohner ist der Bürger Glied der öffentlichen Gewalt, Mitglied des staatsbürgerlichen Verbandes und als solches Staatsbürger.
  • Bürgerliche Gesellschaft [ politik ]

    Gesamtheit der Burganwohner, die derselben öffentlichen oder Staatsgewalt unterworfen sind. Sie sind Privatrechtssubjekte, aber keine Staatssubjekte. Die bürgerliche Gesellschaft ist als Zustand der Besonderheit der Gegenbegriff zum Staat als Zustand der Allgemeinheit.
  • Bürgerrecht [ politik ]

    Ortsbürgerrecht und Staatsbürgerrecht, die Freiheiten (Rechte und Pflichten) des örtli­chen und des gesamtstaatlichen Burginwohners, unerachtet seiner Rechte als Privatperson der bürgerlichen Gesellschaft, die er allerorten innerhalb des ganzen Staatsgebietes genießt.
  • Bürokratie [ politik ]

    Herrschaft über Sachen. Als Bestandteil einer privatbürgerlichen oder staatsbür­gerlichen Herrschaft ist Bürokratie der unfruchtbare Teil der in politische Herrschaft angelegten öffentlichen Rechte. Anders als aus dem Teil, der in Demokratie angelegt wird, entspringt aus ihm kein rechtlicher Machtzuwachs.
  • DDR [ politik ]

    Sowjetrussisches Reichszerteilungsgebiet mit Selbstverwaltung durch deutsche Kommunisten von 1949 bis zum 9. November 1989.
  • Demokratie [ politik ]

    Politischer Kapitalismus; Herrschaft über allerlei (Dienst-, Kriegs-, Arbeits- oder Verwaltungs-)Volk mit dessen vertraglicher Einwilligung, die den Gegensatz (Opposition) von Demokraten und Demokratisierten hervorruft. Die in Demokratie angelegten Herrschaftsrechte sind Quelle des politischen Machtzuwachses. – In der späten BRD wurde Demokratie vorwiegend ge­braucht als ideologisiertes Schlagwort zur Verbergung von Fremd-, Klassen- und Pöbel­herrschaft, auch als Synonym für Parlamentarismus oder Parteienstaat.
  • Demokratiegewinn [ politik ]

    Rechtsverkehrsrendite der Eigentümer demokratischer Herrschaftspo­tentiale im demokratischen Weltforum.
  • Demokratisches Weltforum [ politik ]

    Politischer Weltkapitalmarkt, auf dem Demokratilien ge­han­delt und gewandelt werden.
  • Demokratisierung [ politik ]

    Wachstum des politischen Kapitalismus. Jede Ausdehnung der Demo­kratie setzt einen Verzicht des Demokraten auf privaten Machtgebrauch voraus, um Teile des Macht­zuwachses als demokratisches Zusatzpotential verwenden zu können. Demokratisie­rungs­ideal ist der völlige Verzicht auf privaten Machtgebrauch und gänzliche Verwendung des Macht­zu­wachses für die Mehrung der Demokratie.
  • Despotie [ politik ]

    Hauswirtschaftlich und hausrechtlich verfaßtes Gemeinwesen ohne bürgerliche Ge­sell­schaft. Die Despotie ist nur eine (vom Despoten verkörperte) Person, sie tritt nur als Völ­kerrechtssubjekt in der Staatengesellschaft auf und bleibt im Inneren bloße Gemeinschaft. Die Despotie mag eine Weltmacht sein, sie bleibt innen rechtlos, unpolitisch und vorstaatlich.
  • Deutsches Reich [ politik ]

    Politisch-theologische Ordnung des Deutschen Volkes. Im Deutschen Reich ist die deutsche Anschauung von Gott mit der deutschen Auffassung vom Staat vereint. Das Deutsche Reich ist der Aufhalter des Bösen und sichert die Harmonie der deutschen mit der kosmischen Ordnung.
  • Deutsches Volk [ politik ]

    Das gemeingermanische Volk. Im alten Sinne alle Germanen mit der ihnen gemeinsamen Sprache und ethnischen Charakteristik. Im neueren Sinne die an der germanischen Umgangssprache festhaltenden Stämme im mittel- und ostfränkischen Reichsteil der Karolinger und im heidnischen Ostgermanien, aus denen das Erste Deutsche Reich hervorging. Das Schicksal der gemeingermanischen Belange bündelte sich geschichtlich bei den Deutschen im geschlossenen Siedlungsraum in Mitteleuropa.
  • Diktatur [ politik ]

    Machtspruch gegen Widerspruch in be- oder unberechtigter Gewaltsprache. In be­rech­tigter Gewaltsprache ist der Machtspruch ein politisches Diktat, in unberechtigter Gewalt­sprache ein bloßes Diktat. Diktator einer politischen Diktatur ist der vom Souverän für einen Zeitraum zur Lösung eines Rechtsnotstandes bestellte Machtsprecher.
  • Diskussion [ politik ]

    Spruch und Widerspruch über Machtansprüche ohne unmittelbare Machtsprüche in Gewaltsprache. Machtargumentation mittels Redemacht. Gegenteil von Diktatur.
  • Dorf [ politik ]

    Ansiedlung im Herstellungsraum. Ursprünglich Wohnort einer Sippe.
  • Ehe [ politik ]

    Entschluß zweier Personen, eine Person zu sein. Die Ehe zwischen Mann und Frau ist Verwirklichung der Moralität, Ermöglichung der Sittlichkeit und die Grundlage der Familie.
  • Ehre [ politik ]

    Abstand zwischen Rechtssubjekten, Bekundung eigener und Anerkennung fremder Freiheit. In der Erbietung und Annahme von Ehre wird die Schätzung der Pflichten und Rechte der Person zum Ausdruck gebracht. Sicherheitsabstand der moralischen Person von der natür­li­chen, also des Bewußtseins zur Person.
  • Eigenmächtigkeit [ politik ]

    Aus dem Verkehr gezogene Macht und Besitz, entweder als Verkehrs­rendite im Rahmen der Verträglichkeit oder als Unverträglichkeit aus Gründen der Globalrechts­krise. Jede Eigenmächtigkeit kommt der Autonomie zugute.
  • Eigentum [ politik ]

    (Eigen), Beziehung zwischen Besitzern, die ihren Besitz wechselseitig anerkennen. Sie anerkennen sich als gegenseitig sich Anerkennende. Gesamtheit oder Teile des anerkannten (rechtmäßigen) Besitzes einer Person. Eigentum berechtigt; Eigentum verpflichtet; Eigentum macht frei (Recht, Pflicht, Freiheit).
  • Eigentumsgröße [ politik ]

    Gesellschaftliche Wichtigkeit der Beziehung zwischen Besitzern, die ihren Besitz wechselseitig anerkennen. Die Eigentumsgröße kann nicht selber gemessen, sondern nur in Besitzgrößen ausgedrückt werden. Die reine Beziehungsgröße der Anerkennung muß sich in der Naturalgröße eines konkreten Besitzes, Gutes oder Dienstes erkenntlich zeigen.
  • Eigentümer [ politik ]

    (Eigner), der anerkannte Anerkenner fremden Besitzes. Der Eigentümer ist der sub­jektivierte Inbegriff seines ganzen Eigentums. Jeder Eigentümer ist von selbiger Beschaf­fenheit als ein Anerkenner.
  • Emanzipation [ politik ]

    Das rechtlich-politische Aus-der-Hand-Geben des Mündels durch den Vor­mund. Heute allgemein im Sinne von Auflösungen jeglicher Gemeinschaft. So ist die Emanzipation der Frau die Auflösung der Ehe, die Emanzipation der Kinder (peer-groups) die Auflösung der Familie, die Emanzipation der Untertanen (Staatsbürger) die Auflösung des Staatsverbandes. Emanzipation als Kampfbegriff ist der umfassende Angriff auf die menschliche Sittlichkeit. Abwehrbegriffe sind Remanzipation, Eidgenossenschaft und Schwurgemeinschaft: der freie Entschluß mehrerer Personen, ihr Schicksal einander in die Hand zu geben.
  • Etatismus [ politik ]

    Weltanschauung der Staatsklasse, die vom Staatshaushalt lebt und die Staatsauf­gaben erfüllt. Gegenbegriff zu Anarchismus.
  • Exportrecht [ politik ]

    Ein die Grenzen des Staatsgebietes überschreitendes Recht, dessen subjektiv-öf­fent­liches Rechtsverhältnis doppelt bestimmt werden muß: zuerst in Nationalnorm des Inlands und danach in Nationalnorm des Importstaates mittels Legalwechsel.
  • Extremismus [ politik ]

    Ein Extrem ist das am weitesten Reichende. In einer politischen Debatte muß der weitreichendste Antrag stets zuerst abgestimmt werden. Extremismus ist die Verabsolutierung des Äußersten zum Dogma und gehört in der Politik zum Totalitarismus der Teilwahrheiten, die sich zu falschen Ganzheiten erweitern. In philosophischen und sozialwissenschaftlichen Systemen ist die am weitesten reichende Theorie die beste und fällt nicht unter die Totalitarismen, sondern es handelt sich um das zu erreichende Extrem, um die leistungsfähigste Theorie, um das Äußerste. Siehe auch Radikalismus.
  • Familie [ politik ]

    Einzelne Sittlichkeit, im Unterschied zu den besonderen Sittlichkeiten der bürgerlichen Gesellschaft und der allgemeinen Sittlichkeit des Staates. Die Familie als Anfang der Sittlichkeit hat die Ehe zur Grundlage, deren moralische Absicht erst im gemeinsamen Kind sittlich-natür­liche Gestalt annimmt. Der der Familie entwachsene Einzelne wird wieder Kind der bürgerlichen Gesellschaft, worin er sich besondern kann, und der der bürgerlichen Gesellschaft entwachsene Staatsbürger wird wieder Landeskind von Mutter Sprache und Vater Staat, unter deren Schutz und Schirm er sich verallgemeinern kann. Kindsvermeidung, Muttersprachen­verhunzung und Vaterlandsverzicht sind daher Hauptarbeiten jeder Entsittlichung.
  • Faschismus [ politik ]

    Eine antikapitalistische Konterrevolution im Italien des 20. Jahrhunderts, welche die antike Geschichtsform nicht ohne Erfolge wiedereinzuführen versuchte. Vgl. Kommunismus und Nationalsozialismus.
  • Feind [ politik ]

    Besitzer, der einem anderen Besitzer einen Besitz streitig macht. Der Feind wird zum po­li­ti­schen Feind jener Person, der er ein Recht bestreitet, und er wird ihr politischer Todfeind, wenn er ihre Rechtssubjektivität auflösen will. Todfeind des Deutschen Reiches ist das judäo-amerikanische Imperium.
  • Feld [ politik ]

    Handlungsgebiet in einem Handlungsraum.
  • Feldweg [ politik ]

    Verbindung zwischen Handlungsgebieten im Handlungsraum.
  • Feminismus [ politik ]

    Sexistische Konterrevolution gegen alle nationalrevolutionären Bewegungen. Nicht mehr die souveränen Völker sind die Subjekte der Geschichte im Kampf gegen die Fremdherrschaft und um die soziale Revolution, sondern die Frauen im Kampf gegen die Männer. Das führt – im Interesse des antivölkischen Imperiums – zur Selbstzerfleischung der vom Feminismus befallenen Völker. Siehe auch Genderismus.
  • Forum [ politik ]

    Rechtsverkehrsplatz. Markt und Öffentlichkeit des Politischen.
  • Freiheit [ politik ]

    Jedes Recht, das eine Pflicht ist, und jede Pflicht, die ein Recht ist. Pflichtlose Rechte und rechtlose Pflichten sind Unfreiheiten.
  • Freizügigkeit [ politik ]

    Der freie Verkehr von Personen, folglich von Meinungen, Rechten und Waren, über die Grenzen hinweg. Ungesteuerte Freizügigkeit zerstört Landschaften, Kulturen und Nationen.
  • Freund [ politik ]

    Besitzer, der einem anderen Besitzer einen Besitz anerkennt. Der Freund wird zum poli­ti­schen Freund jener Person, der er ein Recht anerkennt, und er wird ihr politischer Lebens­freund, wenn er ihre Rechtssubjektivität schützt oder wiederherstellt.
  • Friede [ politik ]

    Unstrittiger Rechtszustand.
  • Gasse [ politik ]

    Ansiedlung am Feldweg.
  • Gast [ politik ]

    Die Einheit von Besucher, Fremder und Feind. Die Duldung des Gastes ist vornehmliche Eigenschaft des Gastgebers, die ihm zur Ehre gereicht. Hat der Gast das Recht auf Gastlichkeit, so obliegt ihm die Pflicht der Selbstaufhebung seiner Gasthaftigkeit durch Verlassen des Wirtes und Rückzug in Heim und Heimat.
  • Gau [ politik ]

    Verbund aus Gemeinden in einer Landschaft unter einem Gaufürsten. Mittlere Gebiets­körper­schaft zwischen Gemeinden und Stammesgebiet.
  • Gebiet [ politik ]

    Stammesgebiet.
  • Gebietshoheit [ politik ]

    Tatsächlicher Besitz eines Territoriums durch einen Staat, unerachtet des Eigentums an diesem Gebiet. Vgl. Gebietssouveränität.
  • Gebietskörperschaft [ politik ]

    Personenverbandsstaat auf einem Gemeinde-, Gau-, Stammes- oder Staatsgebiet.
  • Gebietssouveränität [ politik ]

    Rechtlicher Besitz oder Eigentum an einem Territorium durch einen Staat.
  • Gemeinde [ politik ]

    Baustein der Gemeinwesen, Ansiedlung eines Personenverbandes in einem Gemein­de­gebiet (Gemarkung): unterste Gebietskörperschaft, Beginn des Staates.
  • Gesellschaft [ politik ]

    Jede Ansammlung von Rechts-, Wirtschafts- und Gesinnungssubjekten zwecks Kontrakten (Vertrag), Transaktionen und Kommunikationen aller Art samt den vorausgehenden Rechtsverhältnissen, Bewertungen und Meinungsäußerungen. Gesellschaft ist der Inbegriff alles dessen, was eines Publikums bedarf: das Forum der Rechte und der Politik, der Markt der Waren und der Gelder, die Öffentlichkeit der Meinungen und Ideologien.
  • Gesetz [ politik ]

    Güternorm für Besitz, Handlungsnorm für Besitzer, Machtnorm, Herrschaftsnorm. Als Kampfbegriff ist Gesetz ein Angriff auf das Recht
  • Gesetzesherrschaft [ politik ]

    unterpersönliche, rechtsfreie und unpolitische Herrschaft des Sollens über das Sein und der Norm über das Gut. Haupterscheinungsform der Entstaatlichung des Staates. Gesetzesherrschaft kann als Aufklärung, als Humanismus und als Terror auftreten, aber auch als Rationalismus, Exotismus und Eskapismus. Führt zur Gleichheit der Menschen
  • Gesetzgeber [ politik ]

    Der Eigentümer oder rechtmäßige Besitzer eines Rechts, das er entweder selber gebildet (Rechtsbildung) oder durch Rechtsverkehr erworben hat. Er kann den Realakt oder sein Resultat, den Besitz, einem Gesetz unterwerfen, indem er die gewünschte Naturalform einer Eigenkonstanz (Eigengleich) unterwirft.
  • Gewalt [ politik ]

    Das reine Mittel als Vermittlung zwischen Willen und Macht. Gewalt ist die Durch­setzung des Willens als Macht.
  • Gewaltenteilung [ geschichte, politik ]

    Abschottung der Teile des Staatsschiffes gegeneinander, um bei Unfä­higkeit der Gesamtführung und schweren Schäden am Staatsapparat den Staatsuntergang zu ver­meiden. Als Regierungsideal ist Gewaltenteilung ein Kampfbegriff staatszersetzender Kräfte.
  • Gewaltherrschaft [ politik ]

    Unpersönliche, rechtsfreie und unpolitische Herrschaft des Mittels zur Durchsetzung des Willens und seiner Verwirklichung in der Macht.
  • Gleichberechtigung [ politik ]

    Das gleiche Recht der Götter und Menschen, Rechte zu haben. Im Sinne gleicher gewährleisteter Rechte für jeden ist Gleichberechtigung dasArmenrecht, das in hochstehenden Völkern politisch als Wahlrecht, psychologisch als Meinungsfreiheit und öko­no­misch als Sozialhilfe gegeben ist.
  • Gleichheit [ politik ]

    Hilfspostulat der Gewalt- und Gesetzesherrschaft.
  • Gleichstellung [ politik ]

    Personen und andere gesellschaftliche Subjekte sind ihrer politischen Begriffsform nach gleichgestellt. Ihrer Verkehrsform (Eigentum usw.) nach sind sie qualitativ gleich, aber nicht gleich groß. Durch außerökonomischen Zwang hergestellte Größengleichheit ist Verletzung der Vertragsfreiheit.
  • Globalisierung [ politik ]

    Exzeß des Freihandels. Der Freihandel begünstigt in der innerzweiglichen Konkurrenz stets den stärksten Marktteilnehmer, in der internationalen Konkurrenz auf dem Weltmarkt stets das stärkste Industrieland.
  • Globalrechtskrise [ politik ]

    Politische Weltkrise. Globaler Rückgang der Verträglichkeit und Zu­nah­me der Eigenmächtigkeit.
  • Grundrecht [ politik ]

    Unveräußerliches Recht auf ein Mindestgrundstück. Gemäß RVerfE vom Januar 1992 steht es im Vierten Deutschen Reich jedem Reichsdeutschen auf Reichsgebiet zu.
  • Gutmensch [ ideologem, politik, sonstiges ]

    Ein Teil von jener Kraft, die stets das Gute will und stets das Böse schafft. Opfer von System- und Feindpropaganda.
  • Handhabe [ politik ]

    Gesetzte (normierte) Handlung innerhalb eines Systems aus Begriffen und Hand­lungen.
  • Heiliges Reich [ politik ]

    Reichische Heilung des Imperialismus der Systeme. Das Heilige Reich ist das Heiligtum einer als Kulturkreis sichtbaren Völkergemeinschaft. Wird das Heilige Reich zerstört, verdorrt der Kulturkreis. Das Heilige Reich des europäischen Kulturkreises ist das Deutsche Reich.
  • Heiligtum [ politik ]

    Herstellungsraum des Gefühls der Gemeinschaft in einem Gemeinwesen. Das Heiligtum ist die Seele des Gemeinwesens; wird das Heiligtum zerstört, stirbt das Gemeinwesen.
  • Herrschaft [ politik ]

    Das Verhältnis von Befehl und Gehorsam zwischen mindestens zwei Menschen. Fallen Befehl und Gehorsam in einem Menschen zusammen, liegt Selbstbeherrschung vor.
  • Hoheit [ politik ]

    Besitz und Besitzer im Völkerrecht und seinen Subjekten.
  • Ideologie [ politik, psychologie, soziologie ]

    Bei Marx und Engels bedeutet Ideologie ungefähr dasselbe wie im alltäglichen Gebrauch, nämlich falsches Bewußtsein. – Allerdings kann Ideologie auch als das sozialpsychologische Kapital und die Idee als allgemeine Meinung, die gegen jede besondere Meinung eintauschbar ist, gefaßt werden derart, daß Ideologie der Ideenvermehrungsprozeß sei.
  • Imperialismus [ politik ]

    Systemerkrankung; die Tendenz der Systeme, Reiche zu bilden; systemische Entartung der Reichsidee.
  • Imperium Sacrum [ politik ]

    siehe Heiliges Reich.
  • Internationales Recht [ politik ]

    Rechtsverhältnisse oder Verträge von Privatpersonen gleicher oder verschiedener Staatsangehörigkeit zwischen den bürgerlichen Gesellschaften verschiedener Staaten (internationales Privatrecht) sowie das zwischenstaatliche Staatsbürgerrecht und das Völkerrecht.
  • Interventionsverbot für raumfremde Mächte [ politik ]

    siehe völkerrechtliche Großraumordnung.
  • Intoleranz [ politik ]

    Aufhebung der Beeinträchtigung eines Rechtes. Der rechtmäßige Inhaber beendet damit seine Duldung einer fremden Gewohnheit, von der die Beeinträchtigung seines Rechtes ausging. Die Intoleranz gegenüber jeder kleinsten Beeinträchtigung ist Unduldsamkeit; sie erschwert den menschlichen Umgang, ihre Ursache ist Mangel an Schliff der Umgangs­formen.
  • Islamismus [ politik, psychologie ]

    Politisch-religiöse Welteroberungsideologie, die unter den Totalitarismus fällt und deren große Massenwirksamkeit sich der Primitivität ihrer Doktrin verdankt: 1. Glaubensbekenntnis an den einzigen Gott, seinen einzigen Propheten und dessen einziges, von Gott diktiertes heiliges Buch, 2. fünfmaliges tägliches Gebet gen Mekka, 3. Armenspende, 4. Pilgerreise nach Mekka, 5. Heiliger Krieg zur Unterwerfung der Welt. Sind Eroberungen erfolgreich, dann mildert sich der Islamismus zum Islam (Unterwerfung) und die berühmte Toleranz gegenüber den Ungläubigen zwecks ihrer reibungslosen Ausbeutung tritt an die Stelle ihrer Hinrichtung und der wütenden Zerstörung ihrer Götzen. Schlimmer als die Eroberung durch den Islamismus, dem man sich durch Unterwerfung anschließen kann, ist die Ausbeutung und Zersetzung der Nationen durch den Judaismus, der man sich auch durch Unterwerfung nicht entziehen kann.
  • Judaismus [ politik, psychologie ]

    Politisch-religiöse Weltausbeutungsideologie der Juden, die unter den Totalitarismus fällt und deren große Wirksamkeit sich einerseits der völkisch-matrilinearen Exklusivität ihrer national-mythologischen Migrationsgeschichte verdankt, andrerseits der Tatsache, daß der Judaismus durch parasitären Befall der Nationalökonomien sich die produktiven Kräfte fremder Völker zunutze macht. Besonders wirksam ist der Judaismus in der globalistischen Endphase des kapitalistischen Weltsystems, weil hier das nomadisierende jüdische Kapital, das kein Mittel des Unternehmers ist, sondern ein Gegenstand des Spekulanten, ein besonders günstiges und ungestörtes Betätigungsfeld auf dem ganzen Globus findet. Die ideologische Singularität des judaistischen Totalitarismus besteht in seinem Völkermordgebot: Der Gott der Juden bedroht sein auserwähltes Volk mit dem Volks­mord, wenn es sein Gebot, von ihm benannte Völker zu ermorden, nicht befolgt.
  • Kirche [ politik ]

    Ideologischer Kampfverband von Gesinnungsklassen in der bürgerlichen Gesellschaft wie in der gesamten Staatsbürgerschaft zur Verfolgung ihrer kulturpolitischen Belange.
  • Klasse [ politik ]

    Jede Einteilung der bürgerlichen Gesellschaft in Anbieter und Nachfrager eines Produk­tions- oder Produktfaktors. Der Klassenkampf ist das Moment des Feilschens, das zu Boykott, Blockade und Plünderung entarten kann.
  • Kommunikation [ politik ]

    Meinungsaustausch. Ideologisches Analogon zum Warenaustausch auf einem Markt und zum Verkehr der Rechte auf einem Forum.
  • Kommunismus [ politik ]

    Eigentlich Gemeinschaftlichkeit. Als geschichtliches Vorkommnis im Rußland des 20. Jahrhunderts die Anwendung der Despotie auf die kapitalistische Industrie, so daß die Volkswirtschaft als Hauswirtschaft aufgefaßt wird und die bürgerliche Gesellschaft in der Fabrik verschwindet. Lenins bolschewistische Machtergreifung in Rußland 1917 war eine antikapitalistische Konterrevolution, welche die asiatische Geschichtsform und damit die Zentralverwaltungswirtschaft wieder einführte und sie gleichzeitig auf die Grundlage der großen Industrie stellte. Gegenbewegung war der deutsche Nationalsozialismus. Vgl. auch Faschismus.
  • Konservativismus [ politik ]

    Weltanschauung jener Klasse der bürgerlichen Gesellschaft, die Ein­kom­men aus dem Produktionsfaktor Boden und Anrechte aus dem Rechtsbildungsfaktor Staats­gebiet bezieht.
  • Krieg [ politik ]

    Konfligierende Rechtserzwingung zweier oder mehrerer Völkerrechtssubjekte, d.h. nichtbürgerlicher Gesellschaftssubjekte, gegen­ein­ander.
  • Kultur [ politik ]

    Entspringt der Agrikultur. Ursprünglich die Ackerbaugewohnheiten verschiedener Menschengruppen in den unterschiedenen Klimazonen der Erde, die zu den Rassenmerkmalen führen und zu den Grundformen von freiheitlicher Regenlandwirtschaft in den gemäßigten Breiten und zur despotisch organisierten Bewässerungslandwirtschaft in den heißen Zonen.
  • Legalienwandel [ politik ]

    Politischer Devisenhandel, Rechtsverkehr zwischen den Eigentümern na­tio­nal unterschiedener Normbeträge (Nationalnorm).
  • Legalwechsel [ politik ]

    Rechtsverkehrskurs für den Legalienwandel zwischen den Nationalnormen zweier Staaten.
  • Leitnorm [ politik ]

    Politische Leitwährung oder Nationalnorm, die für das Weltforum einer bestimmten Art von Recht maßgeblich ist.
  • Liberalismus [ politik ]

    Weltanschauung jener Klasse der bürgerlichen Gesellschaft, die Einkommen aus dem Produktionsfaktor Kapital und Anrechte aus dem Rechtsbildungsfaktor Staatsmacht bezieht.
  • Links – Rechts [ politik ]

    Als politischer Unterschied, heißt, daß jemand, der ein Recht fordert oder die Chance zu seinem Erwerb haben möchte, eine linke politische Position vertritt, und, solange er das Recht noch nicht erworben oder geschenkt bekommen hat, definitiv nicht im Recht ist. Da die meisten Menschen aber im Verlaufe ihres Lebens es selber zu irgendetwas bringen oder einige ihrer Wünsche ihnen dann doch erfüllt werden, daher kommt es, daß sie mit zunehmendem Alter immer mehr rechte politische Positionen einnehmen. Denn nur der Rechte ist zweifelsohne im Recht, das er verteidigen muß. Ohne die rechte Gesinnung wird nichts erreicht, ohne die linke Gesinnung kommt nichts Neues in die Welt und es entstehen keine neuen Rechte. Wer mit 20 kein Kommunist ist, der hat kein Herz, wer mit 30 kein Liberaler ist, hat keinen Verstand, und wer mit 50 kein Konservativer ist, der hat es zu nichts Grundlegendem gebracht und keinen eigenen Grund und Boden erworben.
  • Macht [ politik ]

    Möglicher Besitz, Ergreif- und Besetzbarkeit von Menschen, Sachen und Gebieten. Die Macht ist der Wille und die Gewalt ihrer freien Durchgesetztheit.
  • Machtzuwachs [ politik ]

    Politischer Mehrwert aus dem politischen Kapitalismus. Zuwachs an Rechten aus der Demokratie.
  • Meinungsfreiheit [ politik ]

    Das Recht und die Pflicht jedes einzelnen Angehörigen des souveränen Volkes, seine Meinung zu allen öffentlichen Angelegenheiten zu äußern. Die Einzelmeinung des Angehörigen eines souveränen Volkes muß als Äußerung der Majestät des Souveräns gewertet werden und vor jeder Art von Majestätsbeleidigung strafgerichtlich geschützt sein.
  • Menschenrecht [ politik ]

    Das Recht jedes Menschen, Rechtssubjekt zu sein und Rechte zu bilden, zu haben oder zu erwerben. Es gibt folglich nur ein Menschenrecht für jeden Menschen und für jede Menschengemeinschaft.
  • Migration [ politik ]

    Das wird sein die Immigration und Emigration für Fremdvölkische, und es ist Emigration und Remigration für Eigenvölkische (Auslandsdeutsche reichsdeutscher Staatsangehörigkeit, Volksdeutsche und Volksdeutsche fremder Staatsangehörigkeit). Migration ist immer die Einheit von Immigration und Emigration (oder umgekehrt). Ungeladene Gäste, die bei Aufforderung nicht wieder emigrieren, sind Zivilokkupanten und also Kriegsverbrecher.
  • Mittelschicht [ politik, soziologie ]

    Mittleres Segment in schichtbaren sozialen Begriffen wie etwa Einkommen oder Alter.
  • Mittelstand [ ideologem, politik, soziologie, oekonomie ]

    Besteht aus selbstarbeitenden Arbeitskräften, die sich im Stande des Eigentums an ihren Arbeitsmitteln und Arbeitsgegenständen befinden. – In der BRD ein propagandistisches Lügenwort, das zur Verherrlichung kleiner und mittlerer Kapitalisten und auch von Großbetrieben im Familienbesitz benutzt wird.
  • Moderne [ politik ]

    Gegengeschichtliche Epoche, die das 20. Jahrhundert bestimmte und die Herrschaft des Nomadismus in allen Lebensbereichen bedeutete und mit ihrer Zerstörung endet. Die Moderne greift alle geschichtliche, aus dem Ackerbau entspringende Kultur an, sie zerstört das Bauerntum und die aus ihm hervorgehende, bodenständig-pflegende Lebensweise und Industrie.
  • Monarchie [ politik ]

    Alleinbesitz der Souveränität, die der Souverän durch Einzel- oder Geschlech­terkür dem Einzelherrscher zur Nutzung übertragen hat.
  • NATO [ politik ]

    Judäo-amerikanische militärische Überwachungsorganisation zur Niederhaltung Europas, deren Auftrag lautet: Amerikaner drinnen, Russen draußen und Deutsche drunten zu halten.
  • Nation [ politik ]

    Ein Volk als Person und Souverän. Volksperson, die in einem Monarchen oder einem Staat repräsentiert sein kann. Verwirklichung des Ideals Ein-Volk-ein-Staat. Auch als reelle Nation Gegenbegriff zur bloßen Staatsnation als formeller Nation.
  • Nationalmarxismus [ politik ]

    Zweite Phase der antikapitalistischen Revolution, die deren erste, diktatorische Phase, den Nationalsozialismus, konzeptionell verwindet. Die Zwangsvereinigung der wichtigsten Klassenkampfverbände in der Deutschen Arbeitsfront, wie sie im Nationalsozialismus erzwungen war, und die Zwangsrekrutierung in die Arbeitsarmee des Reichsarbeitsdienstes, sind aufgehoben.
  • Nationalnorm [ politik ]

    Politische Währung, rechtliche Semantik und Nationalmoral. Sie ist das für den innerstaatlichen Rechteverkehr vorgeschriebene Vollstreckungsmittel, Maß allen Eigentums und Besitznorm. Sie kann in Legalien (Gesetzen) oder in Regalien (Verordnungen) niedergelegt sein.
  • Nationalsozialismus [ politik ]

    Die antikapitalistische Revolution im Deutschland des 20. Jahrhunderts, die erste geglückte Überwindung des kapitalistischen Systems in der Geschichte der Menschheit, welche die germanische Geschichtsform mit revolutionären Erfolgen auf eine ganz neue und höhere Stufe gehoben hat. In der von Karl Marx und Friedrich Engels vorausgesagten Weise wurden im sozial und ökonomisch höchst­entwickelten kapitalistischen Land mit diktatorischen Mitteln ... die Produktivkräfte des Deutschen Volkes und sein sozialer und technischer Erfindergeist in nie zuvor dagewesener Weise entfesselt. ...
  • Nationalstaat [ politik ]

    Der Staat als Volksperson und reelles Völkerrechtssubjekt. Gegenbegriff zu Staatsnation.
  • Nichtdiskriminierung [ politik ]

    Grundlegende Kulturzerstörung. Nichtunterscheidung und damit Gleichstellung des Häßlichen mit dem Schönen, des Dummen mit dem Klugen, des Bösen mit dem Guten. Dient dem Machterhalt der von der Fremdherrschaft über das nichtrussische Europa eingesetzten Minderwertigen: den Häßlichen, Dummen und Bösen.
  • Nomadismus [ politik ]

    Gegengeschichtliche Unterströmung, die alle geschichtlichen Kulturen, die auf dem Ackerbau beruhen, bedroht. Nutzt das Bauerntum die Erde als Mittel seiner Arbeit, so macht der Nomadismus die Erde zur Ressource für die Gegenstände seiner Spekulation, seien es Viehherden, Völker, Kapitalien oder Ideologien. Bewegung und Beschleunigung von allem und jedem, Ruhelosigkeit und Zersetzung aller Tugenden und sittlichen Überzeugungen sind Zeichen des nomadischen Befalls einer Kultur.
  • Opfer [ politik ]

    Anfang der Geschichte und ihres Subjekts
  • Opposition [ politik ]

    Gegensatz oder Gegenstandpunkt, der aus einer lagebedingten Gegnerschaft vor­zugsweise im bürgerlichen Verteilungskampf entspringt; gesellschaftlicher Gegner in einer Gegend des Kampfes der Klassen.
  • Ordnung [ politik ]

    Die Gestaltung für sich bestehender Dinge und Organismen zu einem Ganzen. Die Gestalt, der geistige Gehalt der Ordnung, folgt aus dem An-und-für-sich-Sein der Dinge und Wesenheiten, die sich selbst organisieren und selbst verorten. In einer Ordnung herrscht Ortung: Jedes Ding und jedes Verhältnis ist ein selbiges und jedes hat seinen Platz. Ordnungen sind raumhaft-konkret, und Rechtsordnungen bestehen aus einge­räumten Rechten. Gegenbegriff zu System.
  • Parlament [ politik ]

    Versammlung zur Diskussion von Machtansprüchen ohne Machtsprüche, aber mit Beschlüssen. Parlament kann sein: 1. die Standesvertretung der bürgerlichen Gesellschaft als des besonderen Standes; 2. die Repräsentantenversammlung der Nation als des Souveräns, also Souveränitätsrepräsentanz, die leicht zur Repräsentantensouveränität entartet und für Parlamentarismus anfällig ist; 3. politische Bank zur Sammlung von öffentlichen Rechten und ihrer Verwandlung in Herrschafts­rechte, die zur Verleihung stehen, und zwar in staatspolitischen wie in privatpolitischen Banken.
  • Parlamentarismus [ politik ]

    Entartung des Parlaments als Repräsentant der bürgerlichen Gesell­schaft (und damit Vertreter des Besonderen Standes) zum Durchdringer und Beherrscher des Staates. Durch parlamentarische Regierungs­bildung wird der Mehrheitsführer im Parlament, also ein Parteichef, zum Regierungschef. Wird das Parlament als Repräsentant des Volkssouveräns – also national – aufgefaßt, so ist diese Sou­veränitätsrepräsentanz im Parlamentarismus zur Repräsentanten­souveränität verkehrt.
  • Parteien [ politik ]

    Politische Kampfverbände der Klassen oder Kassenkoalitionen der bürgerlichen Gesellschaft zur Verfolgung gesellschaftspolitischer Belange. Es sind grundsätzlich Parteien der Grundbesitzer (Konservative), der Kapitalisten (Liberale) und der Arbeitskräfte (Sozialisten) zu unterscheiden.
  • Parteienstaat [ politik ]

    Entartung des Parlamentarismus; nicht mehr nur die bürgerliche Gesellschaft in Gestalt ihrer parlamentarischen Repräsentanten hat den Staat erob­ert, sondern die Parteien haben sich von ihrer Massenbasis in der bürgerlichen Gesellschaft emanzipiert und als politische Klasse etabliert. Die politische Klasse, die sowohl außerhalb der Staatsklasse wie außerhalb aller Klassen der bürgerlichen Gesellschaft steht, hat beide erobert: sie ist der Parteienstaat.
  • Pazifismus [ politik ]

    Störung des Wechsels von Frieden und Krieg. Kehrseite des Bellizismus.
  • Person [ politik ]

    Jeder Besitzer, der Eigentümer ist. Rechtssubjekt. Der Begriff des Politischen als Sub­jekt.
  • Pflicht [ politik ]

    Gegenbegriff zu Recht, mit dem zusammen die Pflicht die Freiheit ausmacht. Als Recht ist die Freiheit ein anerkannter Besitz, als Pflicht ist sie eine zuerkannte Aufgabe. Rechts­wahr­nehmung ist Pflichterfüllung.
  • Politik [ politik ]

    Alle Rechtsverhältnisse, alle persönlichen Verhältnisse. Politik ist der Polizei überge­ordnet. Als substantieller Begriff ist Politik das Recht, als subjektiver Begriff ist sie die Person.
  • Politiker [ politik ]

    Besitzer der Staatsmacht. Er bewährt sich, falls er den eigenen Erfolg und den politi­schen Einfluß des Souveräns als Anrecht sichert.
  • Polizei [ politik ]

    Der Politik im Vollsinne der Souveränität (Souverän) untergeordnete Innenpolitik und Staatsverwaltung. Polizei im engeren, geläufigen Sinne ist der Teil der Staatsverwaltung, der das innenpolitische Gewaltmonopol des Staates ausübt.
  • Pressefreiheit [ politik ]

    Die Freiheit der Medienunternehmer, ihre Meinung in hunderttausendfacher oder gar millionenfacher Verstärkung und Vervielfachung zu verbreiten. Für die individuelle Meinungsfreiheit ist die Pressefreiheit eine existentielle Gefahr, weil der gute Ruf und die bürgerliche Existenz des Einzelnen durch unscheinbare Manipulationen zerstört werden können. Da ein Medienunternehmen niemals ein Teil des Souveräns ist, wohl aber der einzelne Bürger mit seiner individuellen Meinung, muß die Presse mit strengsten Objektivitätsauflagen, Gegendarstellungs- und Entschädigungspflichten belegt werden.
  • Privatperson [ politik ]

    Rechtssubjekt innerhalb einer bürgerlichen Gesellschaft, die nicht jene des eigenen Staates sein muß, dessen Staatsbürger die Privatperson ist.
  • Privileg [ politik ]

    Vorrecht, jedes Recht, das zu allen anderen Rechten in einem totalen Rechtsverhältnis steht und seine Eigentumsgröße inBesitzgrößen aller anderen Rechte eines Forums ausdrückt. Unter allgemeinem Rechtsverhältnis ist allein das öffentliche Recht des Staates ein Vorrecht, das in totalem Rechtsverhältnis zu allen Privatrechten steht.
  • Provisorium BRD [ politik ]

    Die Gründungslüge der BRD, die sich nur als Geschäftsführer ohne Auftrag für das handlungsunfähige Deutsche Reich und Interessenwahrer des Deutschen Volkes während seiner Staatenlosigkeit verstand. Allerdings hatte die BRD einen Auftrag von der westlichen Besatzungsmacht zur Staats- und Regierungs­simulation auf ihrem Besatzungsgebiet. ­– Es ist die Tugend und das Verdienst eines jeden Provisoriums, jung zu sterben. Ein sich verewigen wollendes und ungehörig alt gewordenes Provisorium wie die BRD kann nur noch in Schmach und Schanden enden, totgeschlagen vom wütenden Volk.
  • Pöbelherrschaft [ politik ]

    (Ochlokratie), Herrschaft der politischen Klasse, der Minderwertigen. Der Pöbel setzt sich aus dem Strukturschutt der bürgerlichen Gesellschaft, den entarteten Elementen der Staats- und Anarchistenklasse und aus Ausländern zusammen. Wird in der Regel von Fremd­mächten gestützt oder gar von Besatzungstruppen geschützt.
  • Rassismus [ ideologem, politik ]

    Das einfachste System der Einteilung der Menschheit. Nach Kant und Hegel unterscheiden sich die Menschen ursprünglich in drei Arten: die Bewohner der heißen, der kalten und der gemäßigten Zone; diese drei Arten von Klima bringen die drei wesentlichen Menschenarten hervor: die schwarze Rasse, die gelbe Rasse und die weiße Rasse, also Neger, Eskimos und Europäer, die sich durch den Einfluß der kleineren Klimagebiete weiter ausdifferenzieren oder mischen. – Als ideologische Waffe ist der Rassismus im öffentlichen Vorwurf ein Totschlaginstrument schwersten Kalibers, er wird daher von der Lügenpresse, den Lizenzparteien und den Kirchen sehr gern benutzt.
  • Recht [ politik ]

    (B,E) – Ein Besitz, der Eigentum ist, Elementarbegriff der Rechtsphilosophie, Einheit von Natural- und Verkehrsform. In ökonomischer Begrifflichkeit ist das Recht eine Ware, sozialpsychologisch gesprochen eine Meinung. Gegenbegriff zu Pflicht, mit der zusammen das Recht die Freiheit ausmacht. Der Begriff des Politischen als Substanz.
  • Recht-An-Sich [ politik ]

    Abstraktes Recht.
  • Recht-An-und-Für-Sich [ politik ]

    Sittlichkeit; vergemeinschaftetes Recht der Familie, der bürgerli­chen Gesellschaft und des Staates. Tun-Wollen des Rechten.
  • Recht-Für-Sich [ politik ]

    Moralität oder Rechtschaffenheit; verinnerlichtes Recht als Tun-Sollen des Rechten.
  • Rechtsbildung [ politik ]

    Politische Warenproduktion. Einheit von besitzbildendem Realakt und eigen­tumsbildendem Formalakt. Der Eigentümer des gebildeten Rechts ist dessen Gesetzgeber.
  • Rechtsbildungsfaktoren [ politik ]

    Die sogenannten Staatselemente Staatsgebiet, Staatsmacht und Staats­volk. Werden zu Anrechtsquellen für die Klassen der bürgerlichen Gesellschaft.
  • Rechtssubjekte [ politik ]

    Menschen oder Menschengemeinschaften, die sich wechselseitig aner­kennen. Durch Anerkennung schaffen sie das Menschenrecht und werden selber Person.
  • Rechtsverhältnis [ politik ]

    Ausdruck der Eigentumsgröße des Rechts einer Person in der Besitz­größe des Rechts einer anderen Person. Ein Rechtsverhältnis wird allgemeines Rechtsverhältnis, wenn eine Gesellschaft von Personen ihre Eigentumsgrößen einheitlich und gemeinschaftlich in Besitzgrößen eines Besitzers zum Ausdruck bringt, der dadurch allgemeiner Besitzer oder all­ge­meiner Machthaber wird. Anfang der staatlichen Gemeinschaft.
  • Regierung [ politik ]

    Staatsvogtei. Geschäftsführung eines Staates im Auftrag seines Eigentümers, des Souveräns. Die Regierung ist der zeitweise Besitzer des Staates. Sie exekutiert die staatseigenen Normen, die sie nur bei extremer Gewaltenteilung nicht selber setzen darf. Aber auch dann werden der Regierung durch Gesetz Verordnungs- und Anweisungsrechte eingeräumt, die bloß nominell niedrigeren Ranges sind als Gesetze, praktisch aber ebenso wirksam.
  • Regierungsformen [ politik ]

    Ausübung oder Einsetzung und Absetzung der Regierung durch den Höchsten (Monarchie), durch die Besten (Adel, Aristokratie) oder durch die Vielen (Demokratie). Allen großen Staatsdenkern galt die Demokratie als die schädlichste Regierungsform oder als Pöbelherrschaft.
  • Reich [ politik ]

    Jede theologisch begründete politische Ordnung, die auf eigengeordneten politischen Existenzen beruht. Gegenbegriff zu Imperialismus.
  • Religion [ philosophie, politik ]

    Jede Vergemeinschaftung eines Gemeinwesens mit jenen Sphären, über die nur etwas geglaubt, aber nichts gewußt werden kann. Üblicherweise sind dies Annahmen über das Jenseits von Raum und Zeit. Vgl. Metaphysik, Judaismus, Islamismus.
  • Revolution [ politik ]

    Umkehrung eines wesentlichen Verhältnisses im Gemeinwesen, so daß ein neues, höherrangiges Verhältnis wesensbestimmend wird. Gegenbegriff zu Umwälzung und zu Umsturz.
  • Schicht [ politik ]

    Oben-unten-Ausrichtung von Gemeinschaften, ebenso von Klassen der bürgerlichen Gesellschaft. Durch Verwerfung und Sturz der Schichten verwandelt sich die Oben-unten- in eine Links-rechts-Ausrichtung. Einkommenshöhen, Leistungsbenotungen, Bildungsabschlüsse oder ästhetische Niveaus lassen sich leicht in Schichtungsmodellen abbilden.
  • Schweiz [ politik, sonstiges ]

    1648 dem Deutschen Reich entrissener Landesteil. Wird im Vierten Reich als die Alteidgenossenschaft bezeichnet werden, weil dann das Gesamtreich eine Eidgenossenschaft aller Reichsbürger ist.
  • Sittlichkeit [ politik ]

    Das Recht-an-und-für-sich einer Gemeinschaft, in der der Einzelne sein Recht-für-sich wie sein Recht-an-sich als seinen eigenen Willen vorfindet. Lebendige Einheit von Recht, Sollen und Wollen des Einzelnen in seinem Gemeinwesen. Urbilder der Sittlichkeit sind Familiensinn, bürgerlicher Korporationsgeist und staatsbürgerlicher Opfersinn. Aufhebung der Ichsucht.
  • Souverän [ politik ]

    Die Gemeinschaft mit dem höchsten, im Diesseits unbelangbaren Rechtstitel: das Volk. – Völkerrechtssubjekt als hoheitlicher Besitzer mit seinem Besitz und dessen souveräner Eigentümer mit seinem Eigentum. Das Völkerrechtssubjekt ist also die Einheit von Hoheit und Souveränität.
  • Souveränität [ politik ]

    Kommt Entscheidungen zu, für die eine Person nur vor Gott, aber vor keiner diesseitigen Instanz, verantwortlich ist; kommt allen Entscheidungen des Souveräns zu. – Natürliche Personen, die zu einem Volk als souveräner Gemeinschaft gehören, sind als Volkszugehörige und folglich als Staatsbürger am politischen Willensbildungsprozeß beteiligt, daher auch Teilhaber der Volkssouveränität. Als Privat­personen und Beteiligte im besonderen Stande der bürgerlichen Gesellschaft genießen die Privatpersonen die sog. Privatrechtsautonomie, die richtigerweise als eine Privatsouveränität aufgefaßt werden muß. Souveränität ist Verantwortung vor Gott und nicht vor den Menschen, sie ist keine Allmacht. – In den internationalen oder völkerrechtlichen Beziehungen der Staaten, den Völkerrechtssubjekten, gibt es keine Gebietssouveränität, weil ein Territorium kein Rechtssubjekt sein kann, sondern nur eine Hoheit, die innehat, wer das Gebiet wirklich besetzt. Hoheit ist Besitz und Souveränität ist Eigentum im Völkerrecht.
  • Sozialismus [ politik ]

    Weltanschauung jener Klasse der bürgerlichen Gesellschaft, die Einkommen aus ihrer Arbeitskraft und Anrechte aus ihrer Handlungsfähigkeit bezieht.
  • Staat [ politik ]

    Durch allgemeines Rechtsverhältnis begründete allgemeine Person, die ihrer Naturalform nach eine Verfassung, ein gesatzter Verein allgemeiner Besitzer ist. Zur Staatstauglichkeit gehört, daß die Verfassung den Volksgeist klar und deutlich erfaßt und die Naturalform des Staates als einen Verein starker Männer eindeutig satzt. Auch im Sinne 1. des staatsbürgerlichen Verbandes (Staatsverbandes) insgesamt, 2. des Vorstandes des Staatsverbandes gegenüber seinen einfachen Mitgliedern, den Staatsbürgern, und 3. des Schirmherrn und Gegenbegriffs zur bürgerlichen Gesellschaft gebraucht.
  • Staatengesellschaft [ politik ]

    Forum und Öffentlichkeit der Völkerrechtssubjekte. Sphäre der souveränen Rechtserzwingung und Friedensstiftung.
  • Staatsbürger [ politik ]

    Mitglied des Staatsverbandes als der staatlichen Gemeinschaft eines Volkes. Der Gegenbegriff zum Staatsbürger ist der Besitzbürger.
  • Staatsgebiet [ politik ]

    sog. Staatselement. Rechtsbildungsfaktor als Anrechtsquelle für Gebietsbe­sitzer. Vgl. Staatsmacht und Staatsvolk.
  • Staatsklasse [ politik ]

    Verbandssoziologische Betrachtungsweise der Beamtenschaft, des allgemeinen Standes und der sonstigen Staatsangestellten.
  • Staatsmacht [ politik ]

    sog. Staatselement. Rechtsbildungsfaktor als Anrechtsquelle für Demokraten. Vgl. Staatsgebiet und Staatsvolk.
  • Staatsnation [ politik ]

    Formelle Nation, deren Staatsvolk erst durch die Staatsangehörigkeiten der Einzelnen gebildet wird.
  • Staatsvogtei [ politik ]

    Regierung.
  • Staatsvolk [ politik ]

    sog. Staatselement. Rechtsbildungsfaktor als Anrechts­quelle für Handlungs­fä­hige. Vgl. Staatsgebiet und Staatsmacht.
  • Stadt [ politik ]

    Marktansiedlung, Bewohnung eines Forums. Städter sind immer auch Anwohner eines Platzes der Öffentlichkeit, eines Ortes der Kommunikation.
  • Stammesgebiet [ politik ]

    Verbund von Gauen, Dachverband mehrerer Landschaften. Mittlere Gebiets­körperschaft zwischen Gau und Staatsgebiet. Der Stamm als Personenverband kann auch als Heeresgruppe der Gebietsstreitkräfte des Staates gestaltet sein.
  • Stand [ politik ]

    Andauernder oder vorübergehender Zustand der Einzelnheit, der Besonderheit und der Allgemeinheit eines jeden Bürgers. Er ist als Staatsbürger im Einzelstand, als Mitglied der bür­ger­lichen Gesellschaft (Besitzbürger) im Besonderen Stand und als Mitglied des Staatshaus­haltes im Allgemeinen Stand. Die bürgerliche Gesellschaft allein ist immer vertretungsloser Pri­vat­stand. Standesvertretungen sind für die bürgerliche Gesellschaft als dem Besonderen Stand das Parlament, für den Einzelstand der Staatsbürger das Staatsoberhaupt und für den Allgemeinen Stand der Staatsbeamten die Regierung.
  • Terror [ politik ]

    Gesetzesherrschaft. Der große Schrecken, den der Staat mittels seiner Zwangsgesetze verbreiten kann, und der kleine Schrecken, zu dem die Privaten sich erheben.
  • Umsturz [ politik ]

    Staatszerstörung; die hochstehenden Bestandteile der Ordnung werden niederge­ris­sen, so daß der Zustand nach dem Umsturz ein schlechterer ist als vor ihm.
  • Umwälzung [ politik ]

    Staatszerstörung; das Unterste wird zuoberst und das Oberste zuunterst gewälzt; der Zustand nach der Umwälzung verbessert sich nur in dem seltenen Falle, daß eine nicht­re­gierende Elite nach oben kommt, die der bislang regierenden substantiell überlegen ist.
  • Verbände [ politik ]

    Wirtschaftliche Interessenvertretungen der Klassen in der bürgerlichen Gesellschaft.
  • Verfassung [ politik ]

    Zustand von Besitztümern, Besitzern, Gemeinschaften oder Vereinen, der gesetzt oder geworden sein kann (Realverfassung), oder als Soll-Gesetz aufgestellt wird (Idealver­fassung). Beide Verfassungsarten können entweder als Gesetzestext oder als Präzedenzfall ge­geben sein. Das Recht der Verfassungsgebung hat der Eigentümer jenes Besitzes, der in Verfas­sung zu bringen ist. In Staatsnationen hat der jeweilige Souverän, in Nationalstaaten das Volk das Recht der Verfassungs­gebung. Staatsverfassungen sind staatliche Obergesetze.
  • Vergesellschaftung der Produktionsmittel [ politik, oekonomie ]

    Das Aktienkapital oder die Kapitalgesellschaft. Im Kapitalismus sind die Aktionäre nur eine Klasse innerhalb der bürgerlichen Gesellschaft mit je ungleichen Anteilen. In der nachkapitalistischen Wirtschaftsweise sind alle Aktiengesellschaften (oberhalb der Familienbetriebe) in einer Volkswirtschafts-AG zusammengefaßt, in der jeder Staatsbürger ein gleichgroßes Aktienpaket mit gleichem Stimmrecht unveräußerlich besitzt. Damit ist das gleiche Wirtschaftswahlrecht innerhalb der bürgerlichen Gesellschaft verwirklicht.
  • Versailler Diktat [ geschichte, politik ]

    Grundlegung und Ursache des 2. Weltkrieges durch die europäischen Westmächte unter Führung der raumfremden Macht USA.
  • Verstaatlichung der Produktionsmittel [ politik, oekonomie ]

    Der Staat tritt gegenüber der proletarisierten (produktionsmittellos gemachten) bürgerlichen Gesellschaft als Gesamtkapitalist auf.
  • Verteidigungskrieg [ politik ]

    Propagandistischer Ausdruck der Kriegspropaganda. Ein militärischer Angriff wird nur dann zum Krieg, wenn sich eine militärische Verteidigung gegen den Angriff findet. Also eröffnet der Angreifer zwar die Feindseligkeiten, aber erst der Verteidiger beginnt den Krieg. Vgl. Angriffskrieg.
  • Vertrag [ politik ]

    Rechtsverkehr zwischen zwei Rechtssubjekten, der die Besitzverhältnisse zwischen den Kontrahenten verkehrt und die Eigentumsverhältnisse auf Gleichheit festlegt. Bedingungen jedes Vertrages sind die Verschiedenheit der in Verkehr gebrachten Besitztümer und die Gleich­heit der Eigentumsgrößen. Analogon zum Warenaustausch auf dem Markt. Siehe Kommunikation.
  • Vertragsertrag [ politik ]

    Rechtsverkehrsrendite.
  • Verträglichkeit [ politik ]

    Politische Marktwirtschaft. Forumspolitik. Die Politik der Einschränkung von Eigenmächtigkeit und der Förderung des nationalen und internationalen Rechtsverkehrs.
  • Volk [ politik, soziologie ]

    Prozessierende Einheit von Abstammung, Sprache und Schicksal. Höchste Form diesseitiger Gemeinschaft unter den Menschen. Naturalform der reellen Nation. Gegenbegriff zur Staatsnation, der formellen Nation.
  • Völkerrecht [ politik ]

    Beziehung der Anerkennung zwischen Staaten und sonstigen souveränen Rechtssubjekten als Personen des Völkerrechts.
  • Völkerrechtliche Großraumordnung [ politik ]

    Mitteleuropäische Reichsbildungskonzeption von Carl Schmitt, die auf einem Interventionsverbot für raumfremde Mächte beruht. Das Resultat solch einer völkerrechtlichen Ordnung für Europa wäre: Rußland drinnen, Amerika draußen und Deutschland droben. Die genaue Umkehrung dieser Ordnung ist das Nato-Prinzip.
  • Völkerrechtssubjekt [ politik ]

    Person der selbstherrlichen (souveränen) Rechtsverhältnisse, insbe­son­dere der außenpolitischen Verträge; das Völkerrechtssubjekt ist reell, wenn die Person eine Nation ist, andernfalls nur formell. – Das Völkerrechtssubjekt ist Besitzer einer Hoheit und Eigentümer einer Souveränität.
  • Wahlrecht [ politik ]

    (allgemeines und gleiches), politisches Armenrecht demokratisierter Völker und entvolkter Massen.
  • Wandel [ politik ]

    Politischer Handel. Rechtsberufsverkehr.
  • Weltdemokratie [ politik ]

    Politisches Weltkapital auf dem demokratischen Weltforum.
  • Weltforum [ politik ]

    politischer Weltmarkt einer Art von Recht.
  • Weltnorm [ politik ]

    Vorherrschende Nationalnorm, die für alle anderen Nationalnormen politische Leitwährung ist. Auf dem Weltforum der Nationalnormen drückt die Weltnorm maßgeblich alle Eigentumsgrößen aus.
  • Weltpolitik [ politik ]

    Subsystem der Weltgesellschaft. Krisen der Weltgesellschaft drücken sich in der Weltpolitik (Globalrechtskrise) als Schrumpfung derVerträglichkeit, Wachstum der Eigenmäch­tigkeit, als Schub in den Besitzzyklen und als Entdemokratisierung der Rechtsbildungen aus.
  • Weltrecht [ politik ]

    Ein auf beliebigem Staatsgebiet gebildetes Recht, dessen Eigentumsgröße nicht in der Nationalnorm, sondern immer in der Leitnorm seiner Rechtsart ausgedrückt wird.
  • Wille [ politik ]

    Erscheinungsform des Geistes, worin er an ein Dasein gebunden ist und als Freiheit auftritt: gebunden an einzelne Menschen oder besondere Menschengemeinschaften, und in dieser Gebundenheit als deren ureigenste Freiheit. Im Willen ist der Geist an ein einzelnes oder gemeinschaftliches Dasein dergestalt gebunden, daß er ihm Freiheit als Recht wie als Pflicht gibt. Dadurch erscheint der Wille immer als freier Wille. Der Wille ist die Gewalt und die Macht seiner freien Setzung.
  • Wissenschaft [ politik ]

    Demokratisierung des Wissens. Prozeß der mehrwertigen Mehrwissensschaffung.
  • Zivilokkupation [ politik ]

    Kriegsrechtlich verbotene Ergänzung der militärischen Besetzung eines Landes durch eine zivile. Beide, militärische wie zivile, Besatzer begehen ein besonders schweres Kriegsverbrechen: das Waffenstillstandsverbrechen.
  • Zugriff [ politik ]

    Die Umsetzung einer Macht in einen Besitz, also eines möglichen in einen wirklichen Besitz. Machtgebrauch. Voraussetzung des Zugriffs ist ein Begriff von dem Ergriff, also des Inbegriffs derer, die zu ergreifen, und dessen, das zu ergreifen ist.
  • Österreich [ politik ]

    Neutralisierter und militärisch nicht mehr besetzter Teil des Deutschen Reiches, dem sich das Altreich anschließen wird.