Gedanken zur Erneuerung des deutschen Parteiensystems

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Zur Theorie des Parteiensystems
  1. Die an sozialen Klassen orientierten Parteien, Verbände und Kirchen, die sich in allen modernen, auf kapitalistischer Produktionsweise beruhenden Gesellschaften immer mehr durchsetzen, sind aus den Produktionsfaktoren Boden, Kapital und Arbeitskraft deduzierbar. Streng genommen sind aus den Produktionsfaktoren nur die Wirtschaftsparteien, die Verbände nämlich, abzuleiten; die politischen Parteien führen sich zurück auf die politischen Äquivalente der Produktionsfaktoren: die Staatselemente. Dem Faktor Boden entspricht politisch das Staatsgebiet, dem Faktor Kapital die Staatsgewalt, dem Faktor Arbeitskraft das Staatsvolk. Und die Gesinnungsäquivalente der Staatselemente als den politischen Produktionsfaktoren oder den Rechtsbildungsfaktoren sind die Meinungsbildungsfaktoren Standpunkt, Ideologie und Kompetenz.
  2. Wer ökonomisch über den Faktor Boden verfügt, hält politisch ein Recht am Staatsgebiet und ist psychologisch ein Mensch mit Standpunkt – insgesamt also ein Konservativer.
  3. Wer über den Faktor Kapital verfügt, hält einen ebensolchen Anteil Herrschaftspotential (Staatsgewalt) und Ideologie (Ideengewalt) – insgesamt also ein Liberaler.
  4. Wer über den Faktor Arbeitskraft verfügt, hat Teil an der politischen Kraft des Staatsvolkes wie an seiner psychischen Kraft oder Kompetenz – insgesamt also ein Sozialist.
  5. Ein staatsbürgerlicher Verband stellt die Grundmenge der politisch relevanten Rechtssubjekte in einem Lande dar, bestehend aus dem Staat und seinen Bürgern. Besitz oder Nichtbesitz der Staatselemente resp. Produktionsfaktoren unterteilt die Staatsbürger in Bürgerklassen, die ihre Faktoren zu Anrechts-, Einkommens- und Überzeugungsquellen machen, indem sie sie ihren Nichtbesitzern zur Verfügung stellen. Die Gesamtheit der Staatsbürger teilt sich somit in eine konservative, eine liberale und eine sozialistische Klasse, die miteinander gesellschaftlichen Verkehr haben müssen, wenn jedem Staatsbürger der unentbehrliche Anteil an allen drei Faktoren zukommen soll.
  6. Jede Bürgerklasse steht jeder anderen als eine gegenüber, die einen Faktor besitzt, den die andere benötigt. Betrachtet man den gesellschaftlichen Verteilungsprozeß der Einfachheit halber nur ökonomisch, so braucht die Klasse der Geldbesitzer (Liberale) Arbeitskraft von der Klasse der Arbeitskräfte (Sozialisten) und Gewerbegrund von der Klasse der Grundeigentümer (Konservativen), die Arbeitskräfte brauchen Geld (Lohn) von den Liberalen und Wohngrund von den Konservativen, die Grundeigentümer brauchen Geld (Grundrente) von den Liberalen und Arbeitskraft von der sozialistischen Bürgerklasse. – Haben diese Transaktionen stattgefunden, können die Kapitalisten (Liberalen) mit Lohnarbeitskraft auf Gewerbegrund den Produktfaktor herstellen und ihn soweit unter Grundeigentümer (Konservative) und Arbeitskräfte (Sozialisten) verteilen, daß sie ihr Lohngeld und ihre Grundrente zurück erhalten. Der Liberale als Anbieter des Produktfaktors ist kein produktiver Liberaler mehr, sondern ein ausgesprochener Konsumist, denn der Produktfaktor besteht aus Konsumgütern. Und jetzt kann auch die verbrauchte Arbeitskraft unter Aufbietung der ihr verbliebenen Eigenkraft und Verbrauch ihres Anteils am Produktfaktor die gesellschaftliche Gesamtarbeitskraft regenerieren, wohingegen die Konservativen und Liberalen durch Verbrauch ihres Anteils am Produktfaktor sich nur als Klasse, nicht als Produktionsfaktor, wiederherstellen. Nach diesem Verteilungsschema kann jetzt der Kreislauf der Faktoren von vorn beginnen.
  7. Im Prozeß der Verteilung von Einkommen, Anrechten und Überzeugungen sucht jede Klasse ihren Anteil zu maximieren. Bevor es zum Faktorentausch im Verteilungsschema kommt, stehen sich die Bürger in verschiedenen Definitionsklassen, die den Wert ihres Faktors einseitig als möglichst hoch bestimmen, gegenüber. Je zwei solcher Definitionsklassen bilden ein Verhandlungssystem, und das ganze Verteilungsschema umfaßt fünf Verhandlungssysteme mit zehn Definitionsklassen, die sämtlich den Wert ihres Faktors überhöhen und somit Maximierungsklassen sind; sie stehen sich in folgenden Frontstellungen gegenüber: antikonservativer Liberalismus versus antiliberaler Konservatismus, antisozialistischer Liberalismus versus anti-liberaler Sozialismus, antikonservativer Sozialismus versus antisozialistischer Konservatismus, antikonservativer Konsumismus versus antikonsumistischer Konservatismus, antisozialistischer Konsumismus versus antikonsumistischer Sozialismus.
  8. Alle Bürger, die einen bestimmten Faktor veräußern wollen, gehören zu der entsprechenden Maximierungsklasse und sind somit eine soziale Gruppierung, die ökonomisch als Kartell, politisch als Koalition und psychologisch als Meinungsgruppe erscheint. Jede Gruppierung hat die gemeinsame Absicht, ihren Faktor möglichst teuer zu veräußern. Diese Absicht läßt sich für jeden Bürger durch Beitritt in eine Gruppe als organisierter Teilmenge der Gruppierung verstetigen. Organisierte Kartelle sind Verbände, organisierte Koalitionen sind Parteien, organisierte Meinungsgruppen sind Kirchen.
  9. Die Gruppen (Verbände, Parteien, Kirchen) können zu den primären Verhandlungssystemen der sozialen Subjekte (Wirtschafts-, Rechts- und Gesinnungssubjekte) sekundäre Verhandlungssysteme bilden, die in ein fiktives Verteilungsschema münden, dessen Resultat nicht Faktorentausch, sondern Faktornormierung ist. Diese gruppenspezifischen Faktornormen beschleunigen den Verkehr der Realfaktoren und führen zu allgemeiner Revenuesteigerung einschließlich der staatlichen Sekundärrevenue, weswegen bei unzureichend ausgebildetem System der sozialen Gruppen die Normierungsaufgabe auch vom Staat übernommen werden kann.
  10. Die Gruppenbildung eines Landes, somit auch die Herausbildung seines Parteiensystems, kann sich an den Produktionsfaktoren und somit an den Einkommensklassen oder auch an den Maximierungsklassen orientieren. Im ersten Falle dominiert im Parteiensystem der substanzielle Parteityp, im zweiten Falle der funktionelle Parteityp. Substanzielle Parteiensysteme sind tendenziell Drei-Parteien-Systeme, funktionelle Parteiensysteme sind tendenziell Zehn-Parteien-Systeme. Auch bei praktischem Vorherrschen des Drei-Parteien-Systems existiert das funktionelle Parteiensystem als innerparteiliches Richtungssystem. In funktionellen Viel-Parteien-Systemen existiert das Drei-Parteien-System als zwischenparteiliches Bündnissystem. Der substanzielle Wähler ist der Stammwähler, der funktionelle Wähler der Wechselwähler.
  11. Der Staat ist jene juristische Person, welche über das Verteilungsschema der Einkommensklassen ein Transfersystem legen darf. Belastung und Entlastung der Faktorklassen mit Abgaben begründen die Lenkbarkeit der Gesellschaft durch den Staat.
  12. Bei Gruppenkonflikten ist der Gruppenkonsens durch freiwillige Schlichter, auf die sich die streitenden Verbände geeinigt haben, wiederherstellbar, oder durch staatliche Zwangsschlichtung, oder durch konzertierte Aktionen zwischen Gruppen und Staat, die verbandliche mit staatlicher Normierung kombinieren.
  13. Außer den Hauptklassen der modernen Gesellschaft, den Konservativen, Liberalen und Sozialisten, gibt es noch Zwischenklassen, die außer über Arbeitskraft mindestens über einen weiteren Produktionsfaktor verfügen; ökonomisch sind das die Selbständigen, politisch die Radikalen (Unabhängigen). Jene ökonomische Restklasse, die keinen einzigen Faktor realisiert und auch nicht zur Staatsklasse (Etatisten) gehört, lebt von einem über das staatliche Transfersystem mitorganisierten Transfereinkommen, das nicht unmittelbar mit den diese Werte abführenden Einkommensklassen des Verteilungsschemas konkurriert, sondern gegen das Staatseinkommen. Diese nichtstaatlichen Transferisten sind politisch, ökonomisch und ideologisch daher Staatsgegner und somit Anarchisten.
  14. Indem ein Staat über den Verteilungs- und Eigenbesitz eines Volkes ein Transfersystem legt, versorgt er selber sich nicht nur mit Sekundäreinkommen, sondern verwandelt zugleich den Volkswillen in eine Nationalpolitik.
  15. Das allgemeine und gleiche Wahlrecht aller Staatsbürger zu den Staatsparlamenten, deren Hauptrecht die Bewilligung der Transferarten, ist ein politisches Armenrecht, das allen volljährigen Bürgern gleichermaßen eingeräumt wird; sein ökonomisches Äquivalent ist die Sozialhilfe, die notfalls das Minimaleinkommen aus dem Staatshaushalt garantiert. Das ideologische Äquivalent von Wahlrecht und Sozialhilfe ist die Meinungsfreiheit des Einzelnen. Politisches und ideologisches Armenrecht treten fast immer gemeinsam auf und ziehen, zuerst in der archaischen Form des Stimmenkaufs, das ökonomische Armenrecht nach sich.

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